Haus- und Badeordnung

I          ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1     Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Geomaris).

§ 2     Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung des Geomaris ist für alle Badegäste verbindlich.
  2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  3. Das Personal oder weitere Beauftragte des Geomaris üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Geomaris) ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintritts­geld wird in diesen Fällen nicht erstattet.Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
  4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

 

§ 3     Badegäste

  1. Der Besuch des Geomarissteht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.
  2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
  3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Geomaris nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

§ 4.     Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,

-      die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

-      die Tiere mit sich führen,

-      die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,

-      die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wol­len.

5.     Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

§ 4     Öffnungszeiten, Angebote und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
  2. Für besondere Badeangebote (z.B. Babyschwimmen, Damensauna) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
  3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  4. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
  5. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 5     Verhaltensregeln

  1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
  2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
  3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
  4. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
  5. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
  6. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  7. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
  8. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  9. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  10. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
  11. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
  12. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

 

II         BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

§ 6     Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage des Geomaris dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
  2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Geomaris eingesehen werden können.
  3. Die Saunaanlage ist ein textiler Bereich.

§ 7     Saunagäste

Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 14 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Beglei­tung eines Erwachsenen gestattet.

§ 8     Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur bekleidet gestattet.
  2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
  3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen  Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
  4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
  5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
  7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
  8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
  9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
  10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

§ 9     Besondere Hinweise

  1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
  2. Traditionell bestehen in  Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
  3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt bzw. durch die technisch bedingte automatische Aufgussanlage.

 

III        BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

§ 10   Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

Schwimm- und Badebecken des Geomarisdienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

§ 11   Badegäste

Frei- und Hallenbäder dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson benutzen.

§ 12   Verhalten im Beckenbereich

  1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
  2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
  3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.
  4. Es ist überall Badekleidung erforderlich.

§ 13   Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen

  1. Bei Sprunganlagen, Rutschen und Wellenbecken sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
  2. Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Vor dem Absprung  ist sicher zu stellen, dass der Sprungbereich frei ist. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach Freigabe der Sprunganlage verboten.
  3. Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Die ausgehängten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten.
  4. Bei Wellenbetrieb darf das Wellenbecken nur von der Strandseite betreten werden.

IV       HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 14   Haftung bei Schadensfällen

  1. Die Badegäste benutzen das Geomaris auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.

Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

  1. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.

Betriebsleitung 22.11.2014